Vermeintlicher Bagatellschaden
Auf den ersten Blick handelt es sich bei dem hier besichtigten Fahrzeug um einen leichten Streifschaden vorne links mit einer leichten Berührung auf Rad und Reifen.
Man mußte schon sehr genau hinsehen, um festzustellen, dass auf der rechten (!) Seite das Gehäuse des Lenkgetriebes gebrochen war, obwohl der Anstoß links vorne erfolgte.
Nach dem Ausbau wurde deutlich, dass die gesamte Gehäuserückseite angerissen, bzw. angebrochen war.
Auch dieses Fahrzeug wurde nach einem Unfall aus den Dolomiten bis nach München gefahren. Die Zahnstange der Lenkung hätte durch die Bruchstücke jederzeit und ohne Vorwarnung blockieren können.
Hand auf’s Herz:
Wieviele Versicherungssachbearbeiter hätten dieses Fahrzeug vom Schreibtisch aus zur Ermittlung der Nutzungsausfallentschädigung als “verkehrssicher” eingestuft?
Wie oft schon haben sich Sachverständige dafür rechtfertigen dürfen, weil sie Geschädigten bei einem solchen Schlag auf ein Vorderrad eine neue Lenkung zugestehen mussten?
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