im Auftrag und auf Rechnung der GTÜ bieten wir für alle Fahrzeuge an:
Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO
Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO
Abnahmen nach § 41a StVZO (GSP, GAP)
Abnahmen nach §41 und 42 BO Kraft
Abnahmen nach der 9. AusnVO z. StVO ("Tempo-100-Plakette" für Anhänger)
Abnahmen nach § 23 StVZO (Einstufung als Oldtimer)
Zuteilung von Feinstaubplaketten gem. der 35. BImSchVO (selbst prüfen)
Interessiert? Vereinbaren Sie einen Termin unter 08143-9926606 oder per Mail an ingenieurbuero@hofmann-eching.de, wir freuen uns auf Ihre Anfrage
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