im Auftrag und auf Rechnung der GTÜ bieten wir für alle Fahrzeuge an:

Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO

Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO

Abnahmen nach § 41a StVZO (GSP, GAP)

Abnahmen nach §41 und 42 BO Kraft

Abnahmen nach der 9. AusnVO z. StVO ("Tempo-100-Plakette" für Anhänger)

Abnahmen nach § 23 StVZO (Einstufung als Oldtimer)

Zuteilung von Feinstaubplaketten gem. der 35. BImSchVO (selbst prüfen)

Interessiert? Vereinbaren Sie einen Termin unter 08143-9926606 oder per Mail an ingenieurbuero@hofmann-eching.de, wir freuen uns auf Ihre Anfrage