Gasuntersuchungen nach § 41a StVZO
Für Fahrzeuge mit Flüssigkeitsgasanlagen (LPG) und Erdgasanlagen (LPG) gelten besondere Prüfvorschriften.
Nach dem Einbau von Nachrüstanlagen gem. ECE R115 führen wir für Sie die zugehörige Einbauprüfung durch (GSP=Gassystemeinbauprüfung).
Nach Umbauten, unfallbedingten Reparaturen, sowie zur nächsten Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO stehen wir Ihnen bei der Anlagenprüfung beiseite (GAP = Gasanlagenprüfung, auch Gaswiederholungsprüfung genannt).
Die wiederkehrende Gasanlagenprüfung darf bis zu 12 Monate vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
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