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Folgende Änderungsabnahmen führen wir für Sie durch (§ 19(3) StVZO):
- Abgasanlagen, Schalldämpfer
- Anbauteile, Spoiler, Karosseriebausätze
- Fahrwerksänderungen
- Kupplungskugel mit Halterung (Anhängekupplung), wenn vorgeschrieben
- Leistungsreduzierungen, Leistungssteigerungen
- Rad-Reifen-Kombinationen
- Rückrüstung in den Originalzustand
- Sonderlenker und Sonderlenkräder
- Zusatzheizungen (wenn vorgeschrieben)
Folgende Unterlagen benötigen wir, um die Abnahme erfolgreich durchführen zu können:
- Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Typgenehmigung, COC)
- Prüfgrundlage (gültiges Teilegutachten, Teilegenehmigung, ABE, EG-BE, Bauartgenehmigung)
- eine Einbau-/Montageanleitung, falls vorhanden
- den Nachweis einer Fachwerkstatt über den Einbau, sofern es Auflage der Prüfgrundlage ist
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