Rücknahmegutachten
Sie dienen zur Beweissicherung bei der Rückgabe eines geleasten oder finanzierten Fahrzeuges.
Da es sich um Vertragsrecht zwischen Kredit-/bzw. Leasinggeber und Kredit- bzw. Leasingnehmer handelt, sind die Leasing- oder Finanzierungsbedingungen (ggf. AGB) zur Begutachtung mit vorzulegen.
Rücknahmegutachten ohne Fahrzeugwertermittlung
Es wird der Ist-Zustand des Fahrzeuges zur Beweissicherung festgehalten. Überdurchschnittliche Schäden, Mängel, Unfallschäden, fehlende Wartungsnachweise/-arbeiten etc. hat üblicherweise der Vertragsnehmer zu tragen, Gebrauchsspuren aus vertragsgemäßer Nutzung muss hingegen der Finanzdienstleister übernehmen.
Rücknahmegutachten mit Fahrzeugwertermittlung
Sie sind grundsätzlich mit den Rücknahmegutachten ohne Wertermittlung identisch, zusätzlich erfolgt noch eine Ermittlung des regionalen Markwertes.
Kosten
Die Kosten für Rücknahmegutachten richten sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten (Fahrtkosten, Schreibkosten, Telefon, Porto).
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